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GKV Osteopathie
Einige
gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) übernehmen
mittlerweile anteilig die Kosten für osteopathische
Behandlungen.
Diese muss in der Regel von einem Arzt durch eine formlose
ärztliche Bescheinigung veranlasst sein, und der Leistungserbringer
muss Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein
oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben,
die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.
Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt
wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Osteopathen
bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie zusammen
mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei Ihrer
GKV ein. Ihre GKV überweist dann
den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.
Da die Leistungsübernahme und der Leistungsumfang der
gesetzlichen Krankenversicherungen variiert, erkundigen
Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung.
Bei Fragen hierzu können Sie mich gerne per Telefon oder
e-mail kontaktieren.
Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Hier erhalten Sie aktuelle Informationen dazu:
www.osteokompass.de
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